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Denkmalschutz

Die Verluste unzähliger kulturgeschichtlicher Werte unseres Landes haben den Ruf nach dem Schutz der Zeugnisse unserer Vergangenheit laut werden lassen.
Dieses hat letztlich dazu geführt, dass auch in Nordrhein-Westfalen Kulturdenkmäler besonderer Qualität und Bedeutung durch die Regelungen des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) einem besonderen Schutz unterstellt werden.

Erfüllt ein Objekt die Voraussetzungen als Denkmal, so wird es in die Denkmalliste der Stadt Petershagen eingetragen. Die Prüfung, welche Objekte denkmalwert sind, erfolgt in Zusammenarbeit mit dem LWL und kann entweder von Amts wegen, auf Antrag des Eigentümers oder auf Antrag des Landschaftsverbandes erfolgen. Umgekehrt werden alle Objekte, bei denen die Denkmaleigenschaft nicht länger gegeben ist, aus der Denkmalliste gelöscht.

Derzeit sind in der Denkmalliste der Stadt Petershagen 155 Baudenkmäler, 8 Bodendenkmäler sowie 13 bewegliche Denkmäler eingetragen. Diese können nachfolgend abgerufen werden. Im Falle von beweglichen Denkmälern ist die Einsichtnahme allerdings nur Eigentümer/innen oder besonders Ermächtigten möglich.

Um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, steht die Denkmalliste (Teil A und B) ab November 2020 zusätzlich auch digital über das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) bereit gestellte Online-Tool „denkmal.nrw“ zur Verfügung. Die Daten können über entsprechende Internetportale wie das geoportal.nrw eingesehen oder als Darstellungs- bzw. Downloaddienst verwendet werden.

Weitere Informationen zum Thema digitale Denkmalliste finden Sie über den Link zum MHKBD.